Das Landratsamt Unterallgäu informiert, dass an das Bauschuttmaterial zur Befestigung von Wald- und Feldwegen strenge Anforderungen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ausbringen von Bauschutt ohne Nachweis der Unbedenklichkeit ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Merkblatt steht zum Download bereit, ebenso ein vorgeschriebener Antrag
Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt. In diesem Zusammenhang ist es dann zwingend erforderlich eine Wohnungsgeber-Bestätigung bei der An- Um- und Abmeldung vorzulegen. Der Vordruck kann hier heruntergeladen werden.
Das Internetportal Energie-Atlas Bayern ist ein zentrales und wesentliches Steuerungselement der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der Energiewende. www.energieatlas.bayern.de
Im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen wird jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat zwischen 16.00 und 18.00 Uhr eine persönliche Beratung rund um energieeffizientes Leben und Wohnen angeboten. Anmeldung unter Tel. 08265/9698-11. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Salgen.
Bitte beachten Sie unten stehendes Merkblatt zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle, das vom Landratsamt Unterallgäu ausgearbeitet wurde. Forstwirtschaftliche Feuer bitte rechtzeitig bei der Gemeinde melden, damit wir die örtliche Feuerwehr vorsorglich verständigen können.
Friedhof Salgen und Hausen
Herr Stefan Brecheisen ist aktuell Ansprechpartner für Bestattungen auf den Friedhöfen in Salgen und Hausen.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an ihn unter folgenden Telefonnummern: 0176/61509195 oder 08265/7801
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.
Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Bürger können Führungszeugnisse direkt per Internet beantragen. Ein Gang zum Rathaus ist nicht mehr zwingend nötig. Voraussetzung: Die Bürger müssen einen elektronischen Personalausweis besitzen, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist und sie benötigen ein passendes Kartenlesegerät, damit sie sich online identifizieren können. Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
Der Kühlraum in Salgen ist funktionsfähig und kann bei Bedarf gerne in Anspruch genommen werden. Den Schlüssel bitte in der Gemeinde abholen.
In Salgen gibt es folgende Rettungstreffpunkte:
MN 2013 St2037 = 100 m westlich der Kreuzung Schöneberg/Bronnen
MN 2014 von Salgen nach Zaisertshofen an der Abzweigung nach Hausen
MN 2035 Straße Hausen-Mattsies, Waldparkplatz „Drei Kreuze“
Weitere Info bei Herr FA Bayer, Tel. 08261/765320 oder unter www.baysf.de/wald-erkunden/rettungstreffpunkte.html
Das Informationsblatt gibt Hinweise, in welcher Weise Bäume und Sträucher entlang von Verkehrswegen zurückgeschnitten werden müssen.
Im Rathaus liegt eine Broschüre auf mit Ansprechpartnern, Einrichtungen und Diensten im Unterallgäu, sowie mit Tipps und Angeboten rund ums Älterwerden.
Die Gesamtwasserhärte des Trinkwassers beträgt 21,5 °dH.
Viele Menschen denken darüber nach, wie sie im Alter oder bei Behinderung leben wollen. Der Wunsch, in der vertrauten Umgebung zu bleiben, steht dabei im Vordergrund. Dabei ist es oft notwendig, die Wohnung an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Die Wohnberatung hilft Ihnen dabei. Sie informiert kostenlos, neutral und unverbindlich. Wenden Sie sich an den zuständigen Wohnberater, Herrn Werner Lehmann, Tel. 08261/909001 oder unter WLehmannMN@gmail.com