Stellenausschreibung Referent (m/w/d) Gemeindeentwicklung
Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses des Entwurfs des Bebauungsplanes Gewerbepark Paffenhausen - Salgen BA 3 auf den Grundstücken Flurnummern 124, 124/1 und 125, Gemarkung Salgen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Salgen im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbegebiet Sportplatzweg Hausen"
Bebauungsplan im Parallelverfahren mit Grünordnung "Gewerbegebiet Sportplatzweg Hausen"
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.
Widerspruch ist möglich gegen die Übermittlung von Daten
A) an das Bundesamt für Wehrpflicht
B) an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person
C) an Parteien, Wählergruppen, u.a. bei Wahlen, Abstimmungen
D) aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
E) an Adressbuchverlage.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage des Ausweises beim Einwohnermeldeamt (Zi.-Nr. 101/102) der VG Pfaffenhausen vornehmen.
Mitteilungspflicht beitragspflichtiger Änderungen der Grundstücks- und Geschossflächen
Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Satzung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B.
durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines
Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw. Veränderungen melden Sie bitte an die VG Pfaffenhausen, Hauptstraße 34 an Frau Eitler, Tel. 08265 969817
per Mail julia.eitler@vgem-pfaffenhausen.de
oder Frau Ziegler Tel. 08265 969822
per Mail Doris.Ziegler@vgem-pfaffenhausen.de
Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer,
die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit
hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr
volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Er kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptstraße 34, 87772 Pfaffenhausen eingelegt werden. Falls der
Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.