ILE ZAM – Zukunft Aktiv Meistern: Einladung zur Beteiligung an der Organisation einer Nachbarschaftshilfe
Wir planen die Einführung einer Nachbarschaftshilfe, in der Ehrenamtliche ihren Mitmenschen unterschiedliche Unterstützungen anbieten können (bspw. Rasenmähen, Einkaufhilfe, Kinderbetreuung).
Am 18.4.2023 findet dazu um 20 Uhr im Pfarr- und Begegnungszentrum in Pfaffenhausen (Markgrafstraße 6) das nächste Treffen statt. Bei diesem Treffen werden die nächsten Schritte geplant. Dazu gehört die Trägerschaft, ein Name, die Organisationsform und weiteres. Hiermit möchten wir alle Interessierten, die sich in die Organisation der Nachbarschaftshilfe einbringen möchten, herzlich einladen.
Bei Fragen oder Anregungen melden Sie sich gern bei Ulrike Daufratshofer ulrike.daufratshofer@bistum-augsburg.de 0170/3878727
Zusammenhalt in ländlichen Regionen? - Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Mehr dazu im Informationsblatt ....
Bekanntmachung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
nach dem Bundesmeldegesetz
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.
Widerspruch ist möglich gegen die Übermittlung von Daten
A) an das Bundesamt für Wehrpflicht
B) an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person
C) an Parteien, Wählergruppen, u.a. bei Wahlen, Abstimmungen
D) aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
E) an Adressbuchverlage.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage des Ausweises beim Einwohnermeldeamt der VG Pfaffenhausen vornehmen.
Mitteilungspflicht beitragspflichtiger Änderungen der Grundstücks- und Geschossflächen
Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Satzung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B.
durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines
Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw. Veränderungen melden Sie bitte an die VG Pfaffenhausen, Hauptstraße 34 - Bauamt an Frau Kreuzer Tel. 08265/9698-35, larissa.kreuzer@vgem-pfaffenhausen.de